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Starkregen und Hochwasser: Nur die richtige Versicherung springt ein

Di 02.01.2024 | 12:10 Uhr - Quelle: dpa
Keller unter Wasser: Das musst du tun

Starker Regen hat in Deutschland zu schweren Hochwasserschäden geführt. Wer die dramatischen Bilder sieht, fragt sich schnell auch als Nicht-Betroffener: Welche Versicherung kommt dafür auf?

Unwetterschäden an Immobilien sind nicht automatisch durch eine Wohngebäude- oder Hausratversicherung abgedeckt. Wer sein Haus oder seine Wohnung auch gegen Schäden durch Starkregen, Überschwemmungen, Rückstau und Hochwasser versichern möchte, braucht zusätzlich eine Elementarschadenversicherung.

Hausratsversicherung kommt nicht für Schäden durch Überschwemmungen auf

Das Problem: Normale Wohngebäude- und Hausratsversicherungen kommen in der Regel für Schäden durch Blitzeinschlag, Sturm oder Hagel auf - nicht aber für Folgen von Überschwemmungen. Hier hilft nur eine Elementarschadenversicherung - auch Naturgefahrenversicherung genannt -, erklärt der Bund der Versicherten in Hamburg. Die Versicherung muss als zusätzlicher Baustein abgeschlossen werden.

Dann greift die Elementarschadenversicherung

Die Elementarschadenversicherung leistet dann Schutz bei Überschwemmungen, Schäden durch Schneedruck und Lawinen sowie durch Erdbeben, Erdsenkungen oder Erdrutsche. Sogar Schäden durch Vulkanausbrüche sind versichert. 

Die Absicherung ist jedoch nicht immer einfach zu bekommen und zum Teil sehr teuer - insbesondere in Risikogebieten oder wenn in der Vergangenheit bereits ein Elementarschaden vorgelegen hat. Nicht jeder Wasserschaden ist automatisch abgedeckt

Starkregen kann schlimme Überflutungen auslösen und immense Schäden an Haus und Garten verursachen. Zum Schutz kannst du ein paar Tipps beachten.

Selbstbeteiligung in der Regel vereinbart

Eine Elementarschadenversicherung sollte auch Schäden durch Rückstau abdecken, rät die Verbraucherzentrale. Möglicherweise verlangt der Versicherer hier den Einbau von Rückstauklappen. Wird die Vorgabe nicht erfüllt, läuft man Gefahr, leer auszugehen, wenn nach Regen die Kanalisation überlastet ist und das Wasser in den Keller läuft.

Laut dem Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) trägt auch bei Elementarschäden der Versicherte in der Regel einen Teil der entstandenen Kosten selbst, da in der Police meist eine Selbstbeteiligung vereinbart werde. Laut Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen (VZ NRW) sind außerdem keine Schäden versichert, die durch Grundwasser entstehen, das von unten ins Haus drückt, aber nicht an die Oberfläche gelangt.

Auch eine Hausratversicherung, die zum Beispiel Möbel, Küchengeräte oder Musikinstrumente gegen Einbruch oder Raub absichert, kann um einen Elementarschadenschutz erweitert werden. Nach Ansicht der VZ NRW können sich Mieter und Hauseigentümer diesen Zusatzschutz aber sparen, wenn ihr Hab und Gut in sicheren, höheren Etagen lagert.

Sorgfaltspflichten sind einzuhalten

Wichtig zu beachten: Haus- und Wohngebäudeversicherung zahlen nicht für Schäden, wenn es nur hereingeregnet hat. Fenster und Türen müssen bei Unwettern daher immer geschlossen sein. Die Versicherten müssen hier Sorgfaltspflichten nachkommen - wer etwa das Kellerfenster offen gelassen hat, muss den Schaden unter Umständen selbst übernehmen.

Den Verbraucherschützern zufolge sind in Deutschland etwa 45 Prozent aller Privathäuser gegen Elementarschäden versichert. Laut GDV wären 99 Prozent "problemlos versicherbar". Auch für Menschen, die nicht in der Nähe eines Flusses leben, könne sich der Elementarschutz lohnen, schreibt die VZ NRW: "Starkregen kann Sie überall treffen und Schäden verursachen - auch wenn Sie auf einem Berg wohnen."

Unwetterschäden können zu Mietminderung berechtigen

Mieter sollten wissen: Ist ihre Wohnung aufgrund der Unwetterschäden nur eingeschränkt oder gar nicht nutzbar, haben sie das Recht auf Mietminderung, erklärt der Mieterverein München. Der Mangel muss dem Vermieter aber vorher angezeigt werden. Gut ist es, wenn Mieter die Schäden dazu auch dokumentieren.

Je nach Ausmaß sind Minderungen in verschiedener Höhe möglich: Bei Unbewohnbarkeit kann die Miete um 100 Prozent gekürzt werden. Sind die Schäden weniger groß, fällt auch die Minderung geringer aus.

Bei entsprechenden Wetterlagen und Hochwasser laufen meistens Keller zuerst voll mit Wasser. Was in diesem Fall zu tun ist, erklären wir dir im Video am Anfang des Artikels. Welche Tipps du bei einer Überschwemmung außerdem beachten solltest, erfährst du im Artikel:

Überschwemmung? Diese Tipps solltest du beachten!

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